Wichtige Infos

Nachmittagsbetreuung

Nachmittagsbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung an der Schule wird täglich angeboten: Nach dem Mittagessen, das in der Schule zu einem äußerst günstigen Preis erhältlich ist, und einer Mittagspause werden die Schüler von Lehrkräften der Schule eine Unterrichtseinheit lang beim Erledigen der Hausaufgaben betreut.

Es können Fragen zum Lehrstoff und zu den Hausaufgaben gestellt werden. Hilfe bei Lernschwächen oder Nachholen von versäumten Lehrinhalten ist ebenfalls möglich.

Im Anschluss an diese Stunde stehen den Schülern diverse Spielmöglichkeiten wie Tischtennis, Tischfußball, Brettspiele, Malen und Zeichnen, Internetzugang u.v.m. als Freizeitgestaltung zur Verfügung.

Die Schüler werden bis 15.30 Uhr betreut. Es ist uns wichtig, dass alle teilnehmenden Schüler mit erledigten Hausaufgaben nach Hause kommen.

Die Anmeldung zur Betreuung erfolgt zu Schulbeginn, ist jedoch bei Bedarf auch kurzfristig möglich. Der Kostenbeitrag beträgt aktuell zwischen 10,- und 25,- € pro Monat.

Für die qualitätsvolle Tagesbetreuung wurde die Mittelschule für Sport und Wirtschaft vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst als gesamtösterreichisches Kompetenzzentrum für schulische Tagesbetreuung mit einem Gütesiegel ausgezeichnet!

Sprechstunden

Die Sprechstunden unserer Lehrer finden Sie in unserer Lehrer-Übersicht

Erleichterung der Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/22

Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 – Erleichterung der Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/22

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der NÖ Landtag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 eine Änderung des Pflichtschulgesetzes 2018 beschlossen hat.

Mit dieser Novellierung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 wird die Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/2022 erleichtert. Damit setzt man einen immer wieder kommunizierten Wunsch von Erziehungsberechtigten und Schulpflichtigen um.

Die Schulleitung kann nun nach Zustimmung des Schulerhalters der aufnehmenden Schule sprengelfremde Schüler und Schülerinnen aufnehmen, sofern eine Schule die erforderlichen Personal- und Raumressourcen hat. Eine Klassenteilung kann nur in den Schulstufen 6 bis 8 erfolgen, da in der 5. Schulstufe die Klassen mit Aufnahme der Schüler und Schülerinnen ja prinzipiell neu gebildet werden.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin in einer anderen Schule aufgenommen wird, bedarf es zur Planungssicherheit einer umgehenden Information an die Wohnsitzgemeinde durch die Schulleitung.