Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 – Erleichterung der Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/22
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der NÖ Landtag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 eine Änderung des Pflichtschulgesetzes 2018 beschlossen hat.
Mit dieser Novellierung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 wird die Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/2022 erleichtert. Damit setzt man einen immer wieder kommunizierten Wunsch von Erziehungsberechtigten und Schulpflichtigen um.
Die Schulleitung kann nun nach Zustimmung des Schulerhalters der aufnehmenden Schule sprengelfremde Schüler und Schülerinnen aufnehmen, sofern eine Schule die erforderlichen Personal- und Raumressourcen hat. Eine Klassenteilung kann nur in den Schulstufen 6 bis 8 erfolgen, da in der 5. Schulstufe die Klassen mit Aufnahme der Schüler und Schülerinnen ja prinzipiell neu gebildet werden.
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin in einer anderen Schule aufgenommen wird, bedarf es zur Planungssicherheit einer umgehenden Information an die Wohnsitzgemeinde durch die Schulleitung.