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Mittelschule für Sport und Wirtschaft Zwettl





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Die Schwerpunkte der SMS Zwettl

Die Mittelschule für Sport und Wirtschaft ist eine Schwerpunktschule, die Lernen zum Erlebnis macht



Sport

Der Schwerpunkt Sport basiert auf einer vielseitigen Ausbildung mit der Möglichkeit zu individueller Schwerpunktsetzung in Fußball oder Volleyball.

Wirtschaft

Die SchülerInnen erwerben in vier Jahren Kompetenzen aus mehreren wirtschaftlich bezogenen Bereichen.

Neuigkeiten

Aktuelles rund um unsere Schule


Fußball-Trainingslager in Lindabrunn

16 Burschen der Schülerliga-Mannschaft kamen auch heuer wieder in den Genuss einer Trainingswoche in der Sportschule Lindabrunn.

Volleyball-Rookies: Bezirkssieger im Doppelpack!

Großartige Erfolge unserer weiblichen Nachwuchsteams in der Zwettler Stadthalle!

Erstklässler Handball-Vizelandesmeister

Überraschungserfolg für unsere Burschen der 1. Klassen: Sie belegten beim Finalturnier in Gars den zweiten Platz, geschlagen nur vom Team des Sportrealgymnasiums Maria Enzersdorf.

💦🔥 Action pur beim Bezirksschwimmbewerb! 🔥💦

Volle Energie im Becken, schnelle Wenden und Teamgeist vom Feinsten! 💪

Souveräner Einzug ins Landesfinale

Keinen Zweifel daran, „wo der Bartl den Most herholt“, ließ unser Handball-Auswahlteam im Qualifikationsturnier für die Landesmeisterschaft.

Skibezirksmeisterschaft 2026 in Kirchbach

Bei traumhaften, winterlichen Bedingungen nahmen unsere Kids bei den SKI-Bezirksmeisterschaften im Schidorf Kirchbach teil.

Informationen

Wichtige Informationen zur Anmeldung


Schulsprengel-Karte

Erleichterung der Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/22


Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 – Erleichterung der Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/22

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der NÖ Landtag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 eine Änderung des Pflichtschulgesetzes 2018 beschlossen hat.

Mit dieser Novellierung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 wird die Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/2022 erleichtert. Damit setzt man einen immer wieder kommunizierten Wunsch von Erziehungsberechtigten und Schulpflichtigen um.

Die Schulleitung kann nun nach Zustimmung des Schulerhalters der aufnehmenden Schule sprengelfremde Schüler und Schülerinnen aufnehmen, sofern eine Schule die erforderlichen Personal- und Raumressourcen hat. Eine Klassenteilung kann nur in den Schulstufen 6 bis 8 erfolgen, da in der 5. Schulstufe die Klassen mit Aufnahme der Schüler und Schülerinnen ja prinzipiell neu gebildet werden.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin in einer anderen Schule aufgenommen wird, bedarf es zur Planungssicherheit einer umgehenden Information an die Wohnsitzgemeinde durch die Schulleitung.

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