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Mittelschule für Sport und Wirtschaft Zwettl





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Mehr Videos auf unserem Youtube-Kanal

Die Schwerpunkte der SMS Zwettl

Die Mittelschule für Sport und Wirtschaft ist eine Schwerpunktschule, die Lernen zum Erlebnis macht



Sport

Der Schwerpunkt Sport basiert auf einer vielseitigen Ausbildung mit der Möglichkeit zu individueller Schwerpunktsetzung in Fußball oder Volleyball.

Wirtschaft

Die SchülerInnen erwerben in vier Jahren Kompetenzen aus mehreren wirtschaftlich bezogenen Bereichen.

Neuigkeiten

Aktuelles rund um unsere Schule


Ready4Finance Schulzertifikat für Wirtschaftsbildung

Wir sind eine der 87 Schulen!

NÖMS Zwettl ist Siegerschule bei NÖ Schulsport-Trophy

Die NÖMS Zwettl ist in der Kategorie ‚Schule mit sportlichem Schwerpunkt‘ Siegerschule bei der NÖ Schulsport-Trophy.

TOP 5 in Niederösterreich

Großartiger Erfolg beim Landesfinale der Sparkasse Schülerinnenliga: Die besten Mädchenfußball-Teams des Landes zeigten in Brunn am Gebirge Spitzenfußball auf höchstem Niveau.

Landesmeisterschaft Leichtathletik der Schulen mit Sportschwerpunkt

Was für ein Tag, was für eine Energie! Am Wettkampftag haben unsere Athletinnen und Athleten bei der Landesmeisterschaft in St. Pölten absolut alles gegeben!

Handball Landesfinale

Starker Einsatz, Teamgeist und ganz viel Herz – am Ende holten sich die Mädchen der 2. Klassen den 3. Platz in Niederösterreich

Bezirksjugendsingen 2026

Heuer nahm unsere gesamte 2b beim Bezirksjugendsingen im Stadtsaal Zwettl teil.

Informationen

Wichtige Informationen zur Anmeldung


Schulsprengel-Karte

Erleichterung der Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/22


Änderung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 – Erleichterung der Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/22

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der NÖ Landtag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 eine Änderung des Pflichtschulgesetzes 2018 beschlossen hat.

Mit dieser Novellierung des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018 wird die Schulwahl bei NÖ Mittelschulen ab dem Schuljahr 2021/2022 erleichtert. Damit setzt man einen immer wieder kommunizierten Wunsch von Erziehungsberechtigten und Schulpflichtigen um.

Die Schulleitung kann nun nach Zustimmung des Schulerhalters der aufnehmenden Schule sprengelfremde Schüler und Schülerinnen aufnehmen, sofern eine Schule die erforderlichen Personal- und Raumressourcen hat. Eine Klassenteilung kann nur in den Schulstufen 6 bis 8 erfolgen, da in der 5. Schulstufe die Klassen mit Aufnahme der Schüler und Schülerinnen ja prinzipiell neu gebildet werden.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin in einer anderen Schule aufgenommen wird, bedarf es zur Planungssicherheit einer umgehenden Information an die Wohnsitzgemeinde durch die Schulleitung.

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